Die Aufgaben einer Förderschullehrerin bzw. eines Förderschullehrers im inklusiven Setting fußt auf drei Bereichen:
Grundsätzlich steht die fachbezogene, kollegiale Zusammenarbeit im Team mit den Lehrkräften der Regelschule im Vordergrund, um eine bestmögliche individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Dabei wird im Jahrgangsteam kooperiert.
Im Rahmen der Prävention ist die gemeinsame Unterrichtung in den Eingangsklassen wichtig. Dazu gehört neben präventiven Maßnahmen zur Förderung auch eine lernprozessbezogene Diagnostik, die in gemeinsamer Verantwortung mit den Regelschullehrkräften liegt.
Eine weitere wichtige Säule bildet der Bereich der Förderung. Neben der Unterrichtung in verschiedenen Kooperationsformen gehört die separate Einzel- oder Kleingruppenförderung zu unserem Aufgabengebiet. Zu einer gelungenen individuellen Förderung gehört eine entsprechende Unterrichts- und Förderplanung. Gemeinsam im Team werden Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs geplant. Im Rahmen der besonderen Förderung werden Schülerinnen und Schülern mit angepasstem Anforderungsniveau Lern- und Arbeitsmaterialien bereitgestellt. Die Klassenlehrkraft wird bei der individuellen Förderplanung und der Einleitung der Maßnahmen zur besonderen pädagogischen Förderung unterstützt.
Der dritte große Aufgabenbereich ist die Beratung. Dazu zählt nicht nur die Absprache und unterstützende Beratung im Jahrgangsteam, sondern bei Bedarf auch die Einbeziehung von Schulleitung, Kollegium, Erziehungsberechtigte, Schulsozialarbeiter, Mitarbeiter der FGTS und GTGS, Eingliederungshelferinnen und Eingliederungshelfer, Maßnahmenträger des Jugendamtes, Kollegen des sonderpädagogischen Förderzentrum etc. Deshalb ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit (Vernetzung) mit außerschulischen Diensten und Einrichtungen unerlässlich.
Zusätzlich ist eine weitere Aufgabe der Förderschullehrkraft die Begutachtung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des AAVVSU (Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung - § 19 INKVO) im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Kultur. Des Weiteren stellen wir sonderpädagogische Expertise bei Beratungs- und Unterstützungsanfragen über das Förderzentrum.